Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

1. GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung und weiteren Leistungen der Wildpark Lüneburger Heide Tietz GmbH & Co. KG (nachfolgend Schäferdorf genannt) (Hotelaufnahmevertrag).

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Schäferdorfes in Textform.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

2. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

2.1 Dem Schäferdorf steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

2.2 Vertragspartner sind das Schäferdorf und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Schäferdorf gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner.

2.3 Alle Ansprüche gegen das Schäferdorf verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Schäferdorfes beruhen.

3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

3.1 Das Schäferdorf ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen zu geltenden Preise des Schäferdorfes zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Schäferdorfes an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.

3.3 Das Schäferdorf kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Schäferdorfes oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Schäferdorfes erhöht.

3.4 Rechnungen des Schäferdorfes sind innerhalb 14 Tagen ab Zusendung der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Schäferdorf berechtigt ein Pauschalbetrag (Säumniszuschläge, Bearbeitungsgebühr) i. H. v. EUR 25,00 zu erheben.

3.5 Das Schäferdorf ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

3.6 In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist das Schäferdorf berechtigt, weitere Leistungen abzulehnen.

3.7 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Schäferdorfes aufrechnen oder verrechnen.

3.8 Bei Verlust eines Transponderschlüssels, haftet der Kunde mit einem Betrag von EUR 20,00.

4. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG und NoShow)

4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Schäferdorf geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Schäferdorfes in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

4.2 Sämtliche Rücktritte müssen in Schriftform erfolgen. Zeitpunkt der Stornierung ist der schriftliche Eingang beim Wildpark Lüneburger Heide - Tietz GmbH & Co. KG, Das Schäferdorf. Wir gewähren bei Individualreisen eine kostenfreie Stornierung bei Einhaltung einer Stornierungsfrist bis 4 Wochen vor Anreise (ausgenommen sind besondere Buchungen für verlängerte Wochenende wie Ostern oder Pfingsten).
Bei Stornierungen oder Änderungen der Buchung (spätere Anreise oder frühere Abreise) werden folgende Stornosätze von der reinen Logis (Übernachtung ohne Frühstück) berechnet:

- zwischen 2 und 4 Wochen vor Anreise 50%

- ab 2 Wochen vor Anreise 80%

Unser Schäferdorf ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden.

(Wir empfehlen bei längeren Aufenthalt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung)

4.3 Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern kann das Schäferdorf die vertraglich vereinbarte Vergütung nach gebuchten Vereinbarungen in Rechnung stellen.

3.4 Es gelten die jeweiligen Stornobedingungen des Schäferdorfes.

5. RÜCKTRITT DES SCHÄFERDORFES

5.1 mSofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Schäferdorf ebenfalls in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (z.B. nichteinhalten vertraglich vereinbarter Vorauszahlung).

5.2 Bei berechtigtem Rücktritt des Schäferdorfes entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Schäferdorf spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Schäferdorf aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 14:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, danach 100%.

7. HAFTUNG

7.1 Das Schäferdorf haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Schäferdorf die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Schäferdorfes beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Schäferdorfes beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Schäferdorfes auftreten, wird das Schäferdorf bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Schäferdorf dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des Zimmerpreises, jedoch höchstens EUR 3.500,00 und abweichend für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten höchstens bis zu EUR 800,00.

7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Garage oder auf einem Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Anhänger, Motorräder oder Anhänger und deren Inhalte haftet das Schäferdorf nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

7.4 Das Mitbringen von Haustieren: Das Tier sollte sich alleine und geräuschlos während der Essenszeiten im Zimmer aufhalten können. Für Decken, Fressnapf, Körbchen und Tiernahrung ist der Gast verantwortlich.
Tiere haben nichts in Duschen, Betten und auf Sitzmöbeln verloren. Für Schäden an Möbeln und Fußböden ist der Gast voll verantwortlich. Sollte das Zimmer zeitweise nicht vermietbar sein - haftet der Gast auch dafür. Wir berechnen den Schaden an den Gast - ausschließlich dieser regelt den Sachverhalt mit seiner Versicherung.

8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Schäferdorfes.

8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts oder ähnlichem ist ausgeschlossen.

8.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 27.04.2023